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5 Sep |
Mietminderung mit Hilfe des Privatrechtsschutz erwirken Geld & Finanzen, Recht, Verschiedenes Tags: Archiv, Mietminderung, Versicherungen |
Mieter können bei berechtigten Wohnungsmängeln ihre Miete mindern. Wer dasnicht tut, verschenkt bares Geld. Jedoch weiß nicht jeder Mieter, in welchen Fällen und auf welche Art und Weise er von seinem Recht auf Mietminderung Gebrauch machen kann.
Daher wird oft trotz Mängeln und der damit verbundenen Beeinträchtigung der Wohnqualität die volle Miete weiterhin bezahlt. Mit einem Privatrechtsschutz für Mieter kann ein Mieter die Mietminderung erwirken, wenn der Vermieter sich auf die berechtigte Minderung so nicht einlässt.
Ein berechtigter Wohnungsmangel liegt grundsätzlich dann vor, wenn die Wohnung durch den Mieter nicht so genutzt werden kann, wie es laut Mietvertrag vereinbart ist. Diese Regel bezieht sich nicht nur auf die Wohnräume selbst, sondern auch auf Flure, Treppengänge, Keller, Dachboden und Zugangsbereiche. Auch Technische Anlagen wie Heizung, Boiler, Treppenhausbeleuchtung oder Fahrstuhl müssen in Ordnung sein. Wenn dem nicht so ist, liegt ein Mangel vor.
Gerade nicht funktionierende technische Geräte sind oft ein Grund für einen Wohnungsmangel. Auch Feuchtigkeitsschäden und andere Schäden am Haus oder Lärmbelästigung durch Bauarbeiten zählen zu den häufig vorkommenden Mängeln.
Die Frage, ob der Vermieter die Mängel zu verschulden hat oder nicht ist irrelevant. Nur wenn der Mieter selbst für den Mangel verantwortlich ist, schließt das eine Mietminderung aus. In diesen Fällen können auch Privatrechtsschutz Versicherungen nicht weiterhelfen.
Wenn Mängel auftreten, sollte der Mieter seinen Vermieter unverzüglich darüber informieren – am besten in schriftlicher Form, weil der Mieter beweisen muss, dass Wohnungsmängel vorliegen und dass er diese gemeldet hat. Der Vermieter ist dann für die Beseitigung des Mangels verantwortlich. Solange dieses nicht geschieht, kann der Mieter die Miete mindern. Die Höhe der Mietminderung hängt von dem Umfang der Beeinträchtigung ab. Eine Beratung durch einen Rechtsanwalt wird in der Regel durch den Privatrechtsschutz übernommen- insofern keine Selbstbeteiligung vereinbart wurde.
Wenn der Vermieter die Beschwerde ignoriert und sich weigert, den Mangel zu beheben, kann zusätzlich zur Mietminderung ein Anteil der Miete einbehalten werden. Im Extremfall kann der Vermieter auf Mängelbeseitigung verklagen. Für solche Fälle ist ein Privatrechtsschutz für Mieter eine empfehlenswerte Versicherung.









